Wissen - Krankheiten

Gabe eines Medikaments in den Schnabel

Merke!

Bewahre Ruhe, denn die eigene Nervosität überträgt sich auf den Nymphensittich.

Gib einem Vogel sein Medikament in aufrechter Haltung (keine Rückenlage!) in den Schnabel. Lasse ihn selbst schlucken. So ist die Gefahr klein, dass das Medikament in die Luftröhre gelangt und er anschließend röchelt und schlecht atmen kann.

Nymphensittich bei der Medikamentengabe

Zunächst bereitet man die Portion vor und gibt genau die Menge des Medikaments in eine Plastikspritze, die der Vogel bekommen soll. Ein Nymphensittich kann meist nicht mehr als 0,1 ml Flüssigkeit aufeinmal schlucken.

Für alles was nun folgt gilt: Ruhe bewahren! Die eigene Nervosität überträgt sich auf den Vogel. Also, vorher tief durchatmen!

Zunächst muss man den Vogel in die Hand nehmen. Dies geht am besten, wenn man ihn eingefangen hat und er schon in einem kleineren Käfig sitzt (Krankenkäfig). Mit einem dünnen Tuch kann man den Vogel gut herausfangen und für die Medikamentengabe halten.

Ist der Vogel im Tuch eingewickelt, hält man ihn für die Medikamentengabe so als würde er auf der Stange sitzen, also aufrecht. Die Flügel sollte man dabei nicht zu stark an den Körper des Vogels drücken, denn das bereitet ihm Schmerzen. Im eingewickelten Tuch kann er seine Flügel ohnehin nicht ausbreiten.

Nun hilft am besten eine zweite Person. Sie hat die mit der notwendigen Medikamentenmenge vorbereitete Spritze in der Hand. Sie führt nun die Spitze leicht seitlich an den Schnabel und gibt das Medikament in den Unterschnabel. Jetzt wartet man bis der Vogel selbst schluckt. Das kann einen Moment dauern, daher nicht zu schnell loslassen. Auf diese Weise kommt das Medikament am sichersten in den Kropf und eben nicht in die Luftröhre.

Ist man allein, hat es sich bewährt sich den Vogel leicht an die Brust zu drücken. Gerade am Anfang ist dies natürlich ungleich schwieriger.

Gleich danach kann der Vogel wieder in den Käfig. Man sollte ihm nun Ruhe gönnen und etwas Trosthirse reichen, sofern die Krankheit dies erlaubt.

Autor: Susi, 11.08.2009